Reverse Charge – Änderung bei der Umsatzsteuerverrechnung

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Ab 1. Jänner 2014 tritt eine neue Verordnung des Finanzministeriums („Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung“ – UStBBKV, BGBl. Nr. 369 vom 26.11.2013) in Kraft, die nun auch einen Großteil der Produkte des Stahlhandels umsatzsteuerfrei stellt. In sofern es sich dabei um ein Unternehmen mit österreichsicher UID-Nummer handelt, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger der Ware über, der aber gleichzeitig einen Anspruch auf Vorsteuerabzug in selber Höhe hat. (Reverse Charge).

Von dieser Verordnung umfasst sind sämtliche von uns gehandelten Materialien mit folgenden Ausnahmen: 

  • Rohr und Rohrteile (alle Werkstoffe)
  • Rohrzubehör, Fittings, Armaturen (alle Werkstoffe)
  • Kunststoffe
  • Lamellenstopfen
  • Streckmetalle, Drahtgewebe

Bei allen Lieferungen an Unternehmer über von der Verordnung umfasste Materialien ist demzufolge ab 1.1.2014 keine Umsatzsteuer mehr auszuweisen.

In der Praxis bedeutet das, dass unsere Lieferungen ab sofort (je nach Produkt) umsatzsteuerfrei erfolgen, sofern Sie uns ihre UID-Nummer bekannt geben. Bitte beachten Sie bei der Bestellung, dass wir Ihnen weiterhin eine Rechnung mit „normaler“ Umsatzsteuer ausstellen müssen, sollte uns ihre UID-Nummer nicht vorliegen.

Weiterführende Informationen zur neuen Verordnung:

WKO – Merkblatt zur Verordnung
Bundesgesetzblatt

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